Rettungsgasse

Pflicht bei Staubildung

Bei einem Unfall können Minuten, oft sogar wenige Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Kostbare Zeit, die Einsatzkräfte jetzt im Stau ver- lieren. Einsatzfahrzeuge müssen sich ihren Weg erst durch verstellte Spuren oder über den Pannenstreifen bahnen.

Mit der Rettungsgasse bringt ganz Österreich Rettung, Feuerwehr und Polizei schneller voran. Um bis zu vier Minuten! Indem wir den Weg frei machen, können Unfallopfer rascher versorgt werden. Die Überlebens- chancen von Schwerverletzten steigen um bis zu 40 Prozent.

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Die Rettungsgasse auf zwei Spuren

Wichtig ist: Bilden Sie die Rettungsgasse, sobald auf Autobahnen oder Schnell- straßen bzw. Autostraßen der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht. Egal, ob Ein- satzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht.

Bei zwei Spuren fahren Sie auf der linken so weit wie möglich an den linken Straßenrand. Auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich nach rechts. Benutzen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Das gilt für PKWs genauso wie für Motor- räder, LKWs und Busse.

Achten Sie darauf, Ihr Fahr- zeug parallel zum Straßenrand abzustellen, damit eine gerade Rettungsgasse entstehen und der Stau anschließend wieder schnell aufgelöst werden kann. Halten Sie dabei ausreichend Abstand zum vorderen Fahr- zeug.

Die Rettungsgasse auf mehreren Spuren

Wichtig ist: Bilden Sie die Rettungsgasse, sobald auf Autobahnen oder Schnell- straßen bzw. Autostraßen der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht. Egal, ob Ein- satzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht.

Bei zwei Spuren fahren Sie auf der linken so weit wie möglich an den linken Straßenrand. Auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich nach rechts. Benutzen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Das gilt für PKWs genauso wie für Motor- räder, LKWs und Busse.

Achten Sie darauf, Ihr Fahr- zeug parallel zum Straßenrand abzustellen, damit eine gerade Rettungsgasse entstehen und der Stau anschließend wieder schnell aufgelöst werden kann. Halten Sie dabei ausreichend Abstand zum vorderen Fahr- zeug.

Quelle: www.asfinag.at